Heizkostenerstattung ist Pflicht

(cecu.de, 4.7.06) Wer als Hartz IV-Empfänger in einer unangemessen großen Wohnung lebt, hat dennoch Anspruch auf die volle Übernahme der Heizkosten. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dortmund hervor (Az.: S 29 AS 176/05). Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitsloser gegen die zuständige Kreisverwaltung geklagt. Die Frau wohnte mit ihrem Sohn in …

weiterlesen: ‘Heizkostenerstattung ist Pflicht’ »