Keine pauschale ALG-II-Kürzung bei Zusammenleben mit Verwandten

(PR-inside.com 23.04.2009)Urteil des Bundessozialgerichts Kassel (AP) Wenn Hartz-IV-Empfänger mit erwachsenen Verwandten zusammen wohnen, darf das Jobcenter nicht automatisch von einem gemeinsamen Wirtschaften ausgehen und das Arbeitslosengeld II kürzen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 27. Januar entschieden. Erst wenn das Jobcenter eine sogenannte Haushaltsgemeinschaft formal feststellt, könne das ALG II …

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