Ohne das Vermögen des Partners

Lebt ein Alg-II-Antragsteller erst seit Kurzem mit dem Partner zusammen, kann die Behörde dessen Vermögen nicht in jedem Fall mit veranschlagen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen kürzlich entschieden. Bestehe die Lebensgemeinschaft erst seit weniger als einem Jahr, so das Gericht, müssen das über ein bloßes Zusammenleben hinausgehende füreinander Einstehen in Notlagen im Einzelfall ermittelt werden. …

weiterlesen: ‘Ohne das Vermögen des Partners’ »