Gericht: Bei Hartz IV-Umzug muss Behörde Makler zahlen

(26.04.06, Kölner Stadtanzeiger) Frankfurt/Main – Wenn ein Empfänger des Arbeitslosengeldes II aus seiner zu teuren Wohnung umziehen soll, muss die Agentur die Maklerkosten übernehmen. Das hat das Sozialgericht Frankfurt in einem Urteil (Az.: 48 AS 123/06) entschieden. Geklagt hatte ein Mann aus Bad Vilbel bei Frankfurt, dessen 52- Quadratmeter-Wohnung der Behörde bei einer Miete von …

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