Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Schule. Wer hat einen Anspruch darauf?

Mit dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familien-leistungsgesetz) wurde eine zusätzliche Leistung für die Schule in das Zweite Buch Sozialge-setzbuch (SGB II) aufgenommen. Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemeinbildende oder eine andere Schule mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlus-ses besuchen, erhalten zum 01. …

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