Keine Kürzung von ALG II durch Verwaltungsakt

(förderland.de,12.3.2007) Darmstadt (ddp.djn). Arbeitsgemeinschaften oder Arbeitsagenturen dürfen das Arbeitslosengeld II (ALG II) nur im Rahmen der Regelungen im Sozialgesetzbuch kürzen. Sonderregeln durch Verwaltungsvorschriften übergeordneter Behörden gelten nicht, wie das Hessische Landessozialgericht Darmstadt urteilte (Beschluss vom 21. Februar 2007, AZ: L 7 AS 288/06 ER). Im entschiedenen Fall hatte eine Arbeitsgemeinschaft das ALG II einer Langzeitarbeitslosen …

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