Arbeitslosengeld II nicht pfändbar

 Karlsruhe (jur). Haben Hartz-IV-Empfänger Schulden, dürfen die Gläubiger beim Jobcenter nicht das Arbeitslosengeld II teilweise pfänden lassen. Dem Schuldner müsse so viel zum Leben verbleiben, dass sein Existenzminimum erhalten bleibt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 16. November 2011, veröffentlichten Beschluss (Az.: VII ZB 7/11). Dies gelte selbst dann, wenn die Schulden wegen einer Straftat wie Diebstahl oder Betrug entstanden sind, stellte der VII. Zivilsenat klar. Er bekräftigte damit auch seine bisherige Rechtsprechung. Continue reading ‘Arbeitslosengeld II nicht pfändbar’ »