Jobcenter dürfen Rente vorzeitig beantragen

Ausnahmen gibt es nur für ALG-II-Empfänger, die vor dem 1. Januar 2008 58 Jahre alt waren
(Von Gudrun Oelze) Seit September bedrängte man die ALG-II-Bezieherin, selbst den Rentenantrag zu stellen. “Ich habe mich gesträubt, weil ich erst mit 65 und dann die volle Rente haben wollte”, schrieb die Frau, für die im November dann einfach das Jobcenter den Rentenantrag stellte. “Was kann ich dagegen tun?”, fragte sie verzweifelt. Continue reading ‘Jobcenter dürfen Rente vorzeitig beantragen’ »