Kein Anspruch auf medizinische Mehrleistungen für ALG II – Empfänger.

Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind gesetzlich krankenversichert und haben wie gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf die im SGB V vorgesehenen Leistungen. Damit besteht nach Ansicht des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.03.2009 – L 19 B 31/09 AS ER, grundsätzlich kein Anspruch auf weitergehende Leistungen aus Mitteln der Grundsicherung für Arbeitssuchende.