Verspätete Abgabe des Antragsformulars führt nicht zur Verwirkung

(Val) Die verspätete Abgabe eines Formulars zur Beantragung von Arbeitslosengeld II (ALG II) führt nicht zur Verwirkung des Anspruchs auf die Hilfeleistungen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt. In dem entschiedenen Fall bekommt der Antragsteller damit ALG II ab dem auf dem Antragsformular stehenden Datum, obwohl er es ausgefüllt erst über ein halbes Jahr später …

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